Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 wird ein neues überarbeitetes Formular eingeführt. Es ist nun übersichtlicher aufgebaut und klarer gegliedert, sodass das Ausfüllen leichter wird. Das neue Formular 4 gilt zum Stichtag 1. April 2019. Bisher verwendete Vordrucke dürfen dann nicht mehr verwendet werden. Weiterführende Informationen finden Sie hier.