Bezüglich der Verlegung des Taxenstandes am Augustusplatz hat es eine nochmalige Begehung der Örtlichkeit gegeben. Im Ergebnis dessen wurde der Taxenstand von den gesperrten Bushaltestellen in der Goethestraße in den westlichen Bereich der Goethestraße zwischen Ritterstraße und den physischen Sperren verlegt.
Im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung wurde auch eine Ausnahmegenehmigung zur Überfahrung der Fahrbahnbegrenzung (Mittelstreifen) bei der Abfahrt von diesem temporären Taxenstand unter der Maßgabe erteilt, das die Taxen bei der Abfahrt die Straßenbahnen beachten und diesen Vorfahrt zu gewähren haben. Des weiteren sind die in § 1 StVO vorgegebenen Regelungen besonders zu beachten.