Die Belegausgabepflicht besagt, dass Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem verwenden, allen ihren Kunden einen Beleg aushändigen müssen. Diese ist Teil der Kassensicherungsverordnung, welche am 01.01.2020 in Kraft tritt.
Gilt diese Belegausgabepflicht auch im Taxi und Mietwagen? Kurz beantwortet: Nein.
Da nach § 1 Satz 2 der Kassensicherungsverordnung Taxameter und Wegstreckenzähler nicht zu den elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 Abgabenordnung gehören, ist diese noch nicht für Taxi und Mietwagen bindend. Eine Aktualisierung der Kassensicherungsverordnung ist z. Zt. in Arbeit und kann zukünftig Taxameter und Wegstreckenzähler als elektronische Aufzeichnungssysteme einstufen.
Das entbindet aber nicht vom Anspruch des Kunden auf Ausstellung einer Quittung im Taxi und Mietwagen.
Eine detailierte Information hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. in seinem allgemeinen Rundschreiben (AR. 37/19) herausgegeben.